 |
|
 |
 |
 |
lexicon
|
|
Urlaubsgeld
|
|
|
 |
| Urlaubsgeld |
Das Urlaubsgeld wird auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe oder 14. Monatsgehalt genannt. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderzahlung. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit des Urlaubsgeldes sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und ist auch im Arbeitsvertrag kein Urlaubsgeld vereinbart, erhalten Sie kein Urlaubsgeld!
|
Urlaubsentgelt
|
Vom Urlaubsgeld zu unterscheiden ist das Urlaubsentgelt. Darunter versteht man jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubes zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten.
Es sind neben Grundlohn/Grundgehalt auch der Durchschnitt von allfälligen unregelmäßigen Entgeltbestandteilen (zB Prämien, Provisionen, Akkordlöhnen, Zulagen und Überstunden) zu berücksichtigen. Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld und Diäten werden nicht eingerechnet.
Ist die Höhe der unregelmäßigen Entgeltbestandteile nicht feststellbar, wird der Durchschnittswert der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen der Berechnung zugrunde gelegt. |
Fälligkeit des Urlaubsentgeltes
|
| Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen. |
Geld an Stelle von Urlaub?
|
| Das Urlaubsgesetz verbietet, dass bei aufrechtem Arbeitsverhältnis an Stelle des Urlaubsverbrauches (freie Tage) eine Abgeltung des Urlaubs in Geld vorgenommen wird. Solche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |