 |
|
 |
 |
 |
|
|
Das Studienabschluss-Stipendium
|
|
|
 |
Wann befindet man sich in der Studienabschlussphase?
|
Für das SAS befindet man sich dann in der Studienabschlussphase, wenn der Abschluss des Studiums in den nächsten 18 Monaten erwartet werden kann. Diese Erwartung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn neben der nicht abgeschlossenen Diplomarbeit höchstens zehn Semesterstunden aus Pflicht- und Wahlfächern oder zwei Fachprüfungen des jeweiligen Studienplanes noch offen sind. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen, so sollten höchstens zwanzig Semesterstunden oder vier Fachprüfungen noch offen sein. (Bei den Universitäten der Künste werden die zentralen künstlerischen Fächer hier nicht mitgerechnet.)
Als abgeschlossen gilt ein Studium mit jenem Tag, an dem die abschließende Diplomprüfung (in manchen Studienrichtungen auch die letzte Teildiplom- oder Fachprüfung) abgelegt wurde. |
Wie hoch ist das Studienabschluss-Stipendium (SAS)?
|
| Die Höhe des SAS hängt davon ab, wie viel man vorher gearbeitet hat. Es gilt der Grundsatz, je höher die wöchentliche Arbeitszeit, desto höher ist auch das Stipendium. Bei nicht gleichmäßiger Beschäftigung wird ein durchschnittliches Beschäftigungsausmaß ermittelt. Zur Festlegung der Höhe des SAS kommen drei Kategorien zur Anwendung: |
- Monatlich € 600,- beträgt das SAS dann, wenn in den letzten vier Kalenderjahren oder 48 Monaten vor der Zuerkennung des Stipendiums für mindestens 36 Monate eine Berufstätigkeit im Ausmaß von wenigstens einer Halbbeschäftigung vorliegt. Eine Halbbeschäftigung ist in diesem Zusammenhang dann gegeben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden und weniger als 25 Stunden beträgt.
- Monatlich erhöht sich das SAS jeweils um € 20,- für jede weitere volle Arbeitsstunde, um die das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß von 18 Wochenstunden überschritten wird.
- Monatlich € 1.040,- beträgt das SAS dann, wenn man innerhalb der letzten vier Kalenderjahre oder innerhalb der letzten 48 Monate vor Zuerkennung des Stipendiums mindestens für 36 Monate vollbeschäftigt berufstätig war. Als Vollbeschäftigung gilt hier eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche.
Zeiten aus Mutterschutzfristen und Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes bzw. beim Bezug von Kindergeld werden wie eine Halbbeschäftigung berücksichtigt.
|
Bekommen Studierende auch von anderen Einrichtungen Geld für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes (z.B. Karenzgeld oder Kindergeld), so werden diese Beträge vom SAS abgezogen. Die Familienbeihilfe hat aber keinen Einfluss auf das SAS.
Für die Bezahlung der Studiengebühren ist keine eigene Unterstützung vorgesehen. Sie müssen mit Hilfe des zuerkannten SAS finanziert werden. |
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |