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Das Studienabschluss-Stipendium  

Für welchen Zeitraum wird das Studienabschluss-Stipendium (SAS) ausbezahlt?

Wie lange das SAS ausbezahlt wird hängt davon ab, wie viele Semesterstunden oder Prüfungen auf den erfolgreichen Studienabschluss noch fehlen. Zwei Varianten sind möglich:

  • SAS für 6 Monate gibt es dann, wenn die Diplomarbeit nicht abgeschlossen ist und höchstens fünf Semesterstunden oder eine Fachprüfung noch offen sind. Ist keine Diplomarbeit anzufertigen, so dürfen höchstens zehn Semesterstunden oder zwei Fachprüfungen auf den Studienabschluss fehlen.

  • SAS für 12 Monate wird dann gewährt, wenn die Diplomarbeit und höchstens zehn Semesterstunden oder zwei Fachprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. In Studienrichtungen, die keine Diplomarbeit vorsehen, dürfen maximal zwanzig Semesterstunden oder vier Fachprüfungen noch ausständig sein.

  • In beiden Fällen wird das SAS um 6 Monate verlängert, wenn man nachweist, dass es sich bei der Diplomarbeit um eine überdurchschnittlich umfangreiche oder eine besonders zeitaufwändige Arbeit handelt. Für den Nachweis benötigt man eine entsprechende Bestätigung durch den/die Betreuer/in der Diplomarbeit.

Ansuchen

Das Ansuchen auf das SAS ist bei der Stipendienstelle einzureichen. Dort bekommt man auch das dafür vorgesehene Formular. In diesem Ansuchen kann der Zeitpunkt der Zuerkennung bestimmt werden. Auf das SAS besteht kein Rechtsanspruch.

Rückforderung

Wird der Abschluss des Studiums nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung des SAS nachgewiesen, muss der gesamte Betrag des SAS zurückgezahlt werden. D.h., der rechtzeitige Studienabschluss allein reicht nicht, sondern der Nachweis darüber bei der Stipendienstelle muss innerhalb dieser Frist erfolgen.

Wird während des Bezuges der SAS ein Einkommen aus Berufstätigkeit erzielt, so wird für die jeweiligen Monate die ganze Monatsrate zurückgefordert. D.h., auch wenn man nur ein ganz niedriges Einkommen erzielt, sind die jeweiligen Monatsraten voll zurückzuzahlen.

Weitere Förderungen

Bezieher/-innen eines SAS haben Anspruch auf die ermäßigte Selbstversicherung für Studierende in der Krankenversicherung.

Bezieher/-innen eines SAS mit noch nicht schulpflichtigen Kindern können einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten bei der Stipendienstelle beantragen.

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