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Lebensversicherung
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| Es geht um Ihre Zukunft und finanzielle Sicherheit |
Lebensversicherungen können sehr vielseitig verwendet werden: als Pensionsvorsorge, als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Ablebensfall, als Tilgungsträger oder als Besicherung für Kredite. So vielfältig wie die Verwendungsmöglichkeiten ist auch die Angebotspalette.
Um nicht nach vielen Einzahlungsjahren eine böse Überraschung zu erleben, empfehlen wir Ihnen, sich ausgiebig zu informieren. Es geht ja schließlich um Ihr Geld, Ihre Zukunftsvorsorge und die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen. Unser Tipp: Definieren Sie Ihren Bedarf und vergleichen Sie mehrere Angebote. Wir beraten Sie gerne!
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Arten von Lebensversicherungen
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Risikoversicherung (Ablebensversicherung)
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| Bei Ableben des Versicherungsnehmers wird die vorher festgelegte Versicherungssumme an die begünstigte Person ausgezahlt. Die Ablebensversicherung dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es nicht. |
Kreditrestschuldversicherung
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Zur Sicherstellung von Krediten wird häufig eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen. Im Fall des Ablebens des Kreditnehmers deckt die Versicherung die noch offenen Schulden ab.
Achtung: bei vorherigem Zahlungsverzug reicht die Versicherungsleistung dafür aber oft nicht aus und die Hinterbliebenen müssen draufzahlen. |
Erlebensversicherung
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| Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erhält der Versicherte die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente. Bei vorherigem Ableben des Versicherten gibt es keine Leistung. |
Er- und Ablebensversicherung
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Die Versicherungsleistung wird sowohl im Ablebensfall (an den Begünstigten) als auch bei Erleben des Versicherten (an den Versicherten) erbracht. Bei der klassischen Lebensversicherung erhalten Sie eine garantierte Versicherungsleistung plus Gewinnanteile.
Achtung: Die Prognosen zur Gewinnbeteiligung bei Vertragsabschluss sind unverbindlich. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass die Versicherungsleistung nach Ablauf entweder als Kapitalbetrag oder als Rente ausbezahlt wird (Rentenoption). |
Kapitalversicherung
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| Es wird eine bestimmte Summe einmalig (Einmalerlag) eingezahlt. Die Veranlagung erfolgt über die Versicherungsanstalt. Die Versicherungsleistung kann als Kapital- oder Rentenzahlung erfolgen. |
Rentenversicherung
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Ein Einmalerlag oder laufende Prämien werden von der Versicherung veranlagt und als Rente ausbezahlt. Viele Angebote enthalten bereits bei Vertragsschluss eine garantierte Mindestrente. Dazu kommt bei Auszahlung noch die tatsächlich erworbene Gewinnbeteiligung. Achtung: Die Prognosen zur Gewinnbeteiligung bei Vertragsabschluss sind unverbindlich.
Manche Versicherungen bieten eine lebenslange garantierte Rente, manche eine garantierte Rente für eine bestimmte Zeit. Bei einer sofortigen Rente beginnt die Auszahlung sofort (z.B. bei Einmalerlag). Bei einer aufgeschobenen Rente beginnt die Rentenzahlung nach einer vereinbarten Zeit (bzw. mit einem bestimmten Alter).
Eine reine Rentenversicherung leistet grundsätzlich nur an den Versicherten bis zu seinem Ableben. Bei manchen Angeboten wird bis zum Rentenzahlungsbeginn die eingezahlte Summe (abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten, usw.) an einen Begünstigten ausgezahlt. Manche bieten die Rückzahlung des verbliebenen Kapitals auch noch nach Rentenzahlungsbeginn an. Achtung: Dadurch reduziert sich aber selbstverständlich die Rentenleistung für den Versicherten.
Auch bei Rentenversicherungen kann in der Regel vor Rentenzahlungsbeginn die Auszahlung des Ablösekapitals gewählt werden. |
Fondsorientierte Lebensversicherung
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Wie bei der klassischen Lebensversicherung wird eine garantierte Versicherungsleistung ausbezahlt. Für die Gewinnbeteiligung aber wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Durch höheres Risiko kann eine höhere Gewinnbeteiligung als bei der klassischen Lebensversicherung erzielt werden.
Achtung: Natürlich kann aber bei schlechter Entwicklung auch eine geringere Gewinnbeteiligung herauskommen. |
Fondgebundene Lebensversicherung
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Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten, die sehr unterschiedlich gestaltet sind. Häufig kann die Höhe des Ablebensschutzes flexibel vereinbart werden. Meist kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welche Fonds gekauft werden. Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch gemixt werden. Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier: je größer die Chancen, desto größer das Risiko.
Viele Angebote enthalten die Möglichkeit zum Wechsel in andere Fonds während der Laufzeit. Tipp: Besonders gegen Ende der Versicherungszeit wird oft in risikolosere Fonds gewechselt. Bei manchen Produkten kann man am Ende auch wählen, ob der Wert der Fondsanteile ausbezahlt wird, oder ob die Fondsanteile übertragen werden. Tipp: Dies ist dann sinnvoll, wenn zum Auszahlungszeitpunkt eine zukünftige Wertsteigerung zu erwarten ist.
Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung garantieren fondsgebundene Lebensversicherungen keine bestimmte Auszahlungssumme. Die Möglichkeit, dass gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren, besteht grundsätzlich. |
Garantieprodukte
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| Viele Versicherungen bieten auch fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie, Beitragsgarantie und/oder Höchststandgarantie an. Dabei werden entweder die eingezahlten Prämien, oder die Prämien abzüglich Kosten oder der höchste akkumulierte Wert gesichert. Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Schon gar nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung. In diesem Fall gelten die meisten Garantien nicht. Und selbstverständlich sind diese Garantien auch nicht kostenlos, sondern sie schmälern den Ertrag. |
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