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Kündigung von Lebensversicherungen und mögliche Alternativen  

Besondere Bestimmungen
Beim Rücktritt und bei der Kündigung von Lebensversicherungen gelten besondere Bestimmungen. Wer keine weiteren Prämien mehr zahlen will, für den bietet sich alternativ auch die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung an.

Rücktritt bei überhastetem Vertragsabschluss

Wenn Sie den Versicherungsantrag bei Ihnen zuhause unterzeichnet haben, können Sie innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung schriftlich Ihren Rücktritt erklären (§ 3 Konsumentenschutzgesetz).

Bei Lebensversicherungen können Sie ab Zustandekommen des Vertrages innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten (seit 1.10.2004). Schicken Sie dazu einen eingeschriebenen Brief (siehe Musterbriefe) an die Versicherungsgesellschaft (nicht an die Vermittlungsfirma oder den Berater).

Vorzeitige Kündigung

Sie können Ihren Versicherungsvertrag per Gesetz jederzeit zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Vertraglich wird oft vereinbart, dass nach Ablauf des ersten Jahres auch innerhalb eines Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist auf den Monatsschluss gekündigt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Bis zur Auflösung des Vertrages sind Sie zur Prämienzahlung verpflichtet. Die exakten Kündigungsbedingungen können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen.

Achtung: Ausbezahlt wird nur der Rückkaufswert und nicht die einbezahlten Prämien!

Bei vorzeitiger Kündigung haben Sie kein Recht auf Rückzahlung der einbezahlten Prämien. Sie erhalten den Rückkaufswert.

Diesen Rückkaufswert können Sie der Rückkaufswert-Tabelle entnehmen. Diese wird Ihnen in der Regel mit der Versicherungspolizze zugeschickt. Ansonsten kann sie beim Versicherer angefordert werden. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen richtet sich der Rückkaufwert nach dem aktuellen Fondswert, vermindert um einen Rückkaufsabschlag.

Alternative: Umwandlung in prämienfreie Versicherung

Bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert plus Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Diese Summe ist vor allem in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit geringer als die eingezahlten Prämien. Das Vertragsverhältnis und damit der Versicherungsschutz enden.

Bei der Prämienfreistellung erhalten Sie keine Auszahlung. Es wird eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an Sie oder im Ablebensfall an die begünstigte Person ausbezahlt wird.

Wenn Sie den Rückkaufswert nicht brauchen, sondern nur keine weiteren Prämien bezahlen wollen, sollten Sie sich von Ihrer Versicherung beide Möglichkeiten anbieten lassen und dann eine Entscheidung treffen.

Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits ein ausreichender Deckungsstock vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird Ihnen wie bei Kündigung der Rückkaufswert ausbezahlt.


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