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Autoversicherungen
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Wechsel der Versicherung
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Sie sollten die bisherige Versicherung erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug gefunden haben und bereits eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.
Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie beachten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, sondern auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig sind.
Verhandeln Sie bei einem Neuvertrag unbedingt über die Prämienstufe. Nicht überall landen nämlich Neueinsteiger automatisch in der kostenintensiven Stufe 9.
Sollte es Ihnen passieren, dass Sie von bereits drei Versicherungen abgelehnt wurden, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Die zugewiesene Versicherung ist dann zum Vertragsabschluss mit Ihnen verpflichtet. Allerdings ist sie auch berechtigt, von Ihnen einen Prämienzuschlag von 50 Prozent oder einen Schadenersatzbeitrag im Ausmaß einer Jahresprämie zu verlangen. |
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