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Autoversicherungen
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Kündigung der Versicherung
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenen Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen.
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.
Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bestehen z.B. nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles (im Schadensfall) oder bei Verkauf des Fahrzeuges. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung kündigen. Beim Verkauf des Fahrzeuges besteht ein Kündigungsrecht für den Erwerber des Fahrzeuges und die Versicherung. |
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