Autoversicherungen
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Online-Prämienvergleich
Als Mitglied der AK Oberösterreich können Sie 5 Gratis-Auswertungen pro Jahr durchführen. Für die Berechnung sind die wichtigsten Fahrzeugdaten (siehe Zulassungsschein) erforderlich.
Zur Mitgliedschafts-Überprüfung benötigen wir Ihren Familiennamen und Ihre AK-Oberösterreich-Leistungskartennummer. Sollten Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie auch Ihre Sozialversicherungsnummer eintragen.
Zur Berechnung der Autoversicherung
Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung
In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, werden damit gedeckt: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. Mitversicherte Personen sind der Eigentümer bzw. der Halter des Kfz, der vom Halter berechtigte Lenker, die Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen.
Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 6 Millionen Euro. Einen höheren Schutz können Sie frei wählen. Die Mehrkosten sind gering. Eine Versicherungssumme von z.B. 10 Millionen Euro kostet je nach Versicherung nur ca. 1,2 bis 6 Prozent mehr Prämie.
Wahl der Zahlungsweise
Jährliche Zahlung mit Bankeinzug erspart Zuschläge für unterjährige Zahlung (z.B. bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung) und Erlagscheingebühren.
zum SeitenanfangWechsel der Versicherung
Sie sollten die bisherige Versicherung erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug gefunden haben und bereits eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.
Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.
Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie beachten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, sondern auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig sind.
Verhandeln Sie bei einem Neuvertrag unbedingt über die Prämienstufe. Nicht überall landen nämlich Neueinsteiger automatisch in der kostenintensiven Stufe 9.
Sollte es Ihnen passieren, dass Sie von bereits drei Versicherungen abgelehnt wurden, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Die zugewiesene Versicherung ist dann zum Vertragsabschluss mit Ihnen verpflichtet. Allerdings ist sie auch berechtigt, von Ihnen einen Prämienzuschlag von 50 Prozent oder einen Schadenersatzbeitrag im Ausmaß einer Jahresprämie zu verlangen.
Kündigung der Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenen Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen.
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.
Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bestehen z.B. nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles (im Schadensfall) oder bei Verkauf des Fahrzeuges. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung kündigen. Beim Verkauf des Fahrzeuges besteht ein Kündigungsrecht für den Erwerber des Fahrzeuges und die Versicherung.
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