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Das Gleichbehandlungsgesetz  

Frauen und Männer sind vor dem Gesetz gleich – so steht es zumindest in der Verfassung. Auch die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist seit 1998 als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben. Von diesem Ziel ist die Wirklichkeit noch weit entfernt. Gleiche Chancen für Frauen und Männer im Arbeitsleben und in der Gesellschaft – das haben die Arbeiterkammern zu einem Ziel und zur Richtschnur ihrer Tätigkeit gemacht.

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