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Geheimcodes im Dienstzeugnis

Im Gesetz ist festgeschrieben, dass Zeugnisse keinesfalls Eintragungen oder Anmerkungen enthalten dürfen, die Arbeitnehmern das Erlangen eines neuen Postens erschweren können. Gerade in qualifizierten Zeugnissen kann sich aber - hinter auf den ersten Blick positiven Formulierungen - eine Botschaft verstecken, die letztendlich eine negative Wertung ermöglicht.

Beispiele

So kann z.B. "War bei Kollegen allzeit beliebt" auch bedeuten, dass während der Arbeitszeit zu viel getratscht wurde. Vordergründig klingen auch Eigenschaften wie „zuverlässig“ und „genau“ durchaus positiv. Derartiges ist aber erst dann tatsächlich positiv zu bewerten, wenn Steigerungsformen (gut - besser - am Besten) verwendet werden.

Formulierungen können nämlich eine Art Wertung wie Schulnoten anhaften:

Note 1

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Arbeitete stets mit größter Zuverlässigkeit und mit äußerster Genauigkeit.

Note 2

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur vollen Zufriedenheit erledigt. Arbeitete sehr zuverlässig und mit großer Genauigkeit.

Note 3

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zur Zufriedenheit erledigt. Arbeitete zuverlässig und genau.

Note 4-5

Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt.
... im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt. Hat sich bemüht, die Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen. Arbeitete im Allgemeinen zuverlässig und genau.

Auch folgende Formulierungen sagen Negatives aus:
  • Hat sich bemüht, ...
  • Hat versucht, ...
  • War stets bestrebt, die Arbeiten zur Zufriedenheit zu erfüllen.
  • Hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.
All diese Formulierungen lassen darauf schließen, dass trotz aller Bemühungen die Arbeiten nicht zur Zufriedenheit erledigt wurden.

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Geheimcodes im Dienstzeugnis


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