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Zumutbarkeit
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Wegzeit
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Seit 1.1.2008 ist eine Wegzeit jedenfalls von eineinhalb Stunden zumutbar. Und zwar unabhängig vom zeitlichen Ausmaß einer Teilzeitbeschäftigung.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung (die in manchen Branchen bereits mit 37 Wochenstunden gegeben ist), beträgt die zumutbare Wegzeit jedenfalls 2 Stunden.
Ein Überschreiten dieser Wegzeit ist unter besonderen Umständen möglich. Beispielsweise, wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise längere Wezeiten zurück legen oder besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden. |
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