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Zumutbarkeit
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Tipp: Machen Sie ein schriftliches Gedächtnisprotokoll!
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Halten Sie fest:
- Datum, Zeit, Ort des Gespräches
- Name und Funktion des Gesprächspartners (zum Beispiel Sekretärin oder Personalchef)
- Verlauf des Gesprächs
- Getroffene Vereinbarungen zum Beispiel, wer sich wann bei wem melden soll)
- Allfällige Änderungen von getroffenen Vereinbarungen (auch, wer sie geändert hat).
Das Protokoll hilft Ihnen, wenn die Darstellung der Firma von Ihrer Sicht des Vorstellungesprächs abweicht.
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Grundsätzlich gilt..
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| Grundsätzlich gilt bei Vorstellungsgesprächen: Sie müssen das Arbeitsmarktservice über das Ergebnis informieren, wenn es Ihnen Stellenvorschläge gemacht hat – oder wenn es Ihnen aufgetragen hat, selbst freie Arbeitsplätze zu suchen und Vorstellungsgespräche zu führen. |
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