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Zumutbarkeit  

Tipp: Machen Sie ein schriftliches Gedächtnisprotokoll!


Halten Sie fest:
  • Datum, Zeit, Ort des Gespräches
  • Name und Funktion des Gesprächspartners (zum Beispiel Sekretärin oder Personalchef)
  • Verlauf des Gesprächs
  • Getroffene Vereinbarungen zum Beispiel, wer sich wann bei wem melden soll)
  • Allfällige Änderungen von getroffenen Vereinbarungen (auch, wer sie geändert hat).

    Das Protokoll hilft Ihnen, wenn die Darstellung der Firma von Ihrer Sicht des Vorstellungesprächs abweicht.

Grundsätzlich gilt..

Grundsätzlich gilt bei Vorstellungsgesprächen: Sie müssen das Arbeitsmarktservice über das Ergebnis informieren, wenn es Ihnen Stellenvorschläge gemacht hat – oder wenn es Ihnen aufgetragen hat, selbst freie Arbeitsplätze zu suchen und Vorstellungsgespräche zu führen.

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Tipp: Gedächtnisprotokoll vom Vorstellungsgespräch anlegen!



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