 |
|
 |
 |
 |
|
|
Mindestpension (=Ausgleichszulage)
|
|
|
 |
Die Ausgleichszulage, auch Mindestpension genannt, ist eine Unterstützungsleistung des Bundes, die den Pensionsbeziehern ein sozialversicherungsrechtliches Existenzminium gewährleisten soll.
Voraussetzung: Sie leben im Inland und Ihr monatliches Einkommen beträgt als Alleinstehende/r weniger als € 747,-- und als Ehepaar weniger als € 1120,--. Den Antrag auf Gewährung der Zulage stellen Sie bei der Pensionsversicherung.
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |