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Mindestpension (=Ausgleichszulage)  

Die Ausgleichszulage, auch Mindestpension genannt, ist eine Unterstützungsleistung des Bundes, die den Pensionsbeziehern ein sozialversicherungsrechtliches Existenzminium gewährleisten soll.

Voraussetzung: Sie leben im Inland und Ihr monatliches Einkommen beträgt als Alleinstehende/r weniger als € 747,-- und als Ehepaar weniger als € 1120,--. Den Antrag auf Gewährung der Zulage stellen Sie bei der Pensionsversicherung.

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