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Bildungskonto
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Förderungsvoraussetzungen
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- Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen, deren Arbeitsstätte in Oberösterreich oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt.
- Weitere Voraussetzung ist eine mindestens geringfügige Beschäftigung oder der Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe bei Kursbeginn.
- Gefördert werden Personen, die als höchsten Bildungsabschluss maximal eine Matura aufweisen. Diesbezügliche Ausnahmen gibt es leider nur für Personen in Elternkarenz, für Kinderbetreuungsgeld-Bezieher/-innen, Wiedereinsteiger/-innen und für Arbeitnehmer/-innen über 40 Jahre.
- Das Bildungsangebot muss der berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung dienen und bei einer Einrichtung (Berufsförderungsinstitut, Volkshochschule, ...) absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügt oder durch vergleichbare Verfahren qualifiziert ist.
(Einen Link zu den Bildungseinrichtungen, díe über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen, finden Sie in der Infobox.)
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