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Familienbeihilfe
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Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich
- Österreichische Staatsbürger/-innen:
- wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
- wenn sie sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, nur dann, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
- Ausländische Staatsbürger/-innen:
- die EU- oder EWR-Bürger/-innen sind
- die sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten
- denen nach dem Asylgesetz Asyl gewährt wurde
- die subsidiär Schutzberechtigte nach dem Asylgesetz und selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind
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