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Unterstützungen für Studierende
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Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren
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Als StudentIn können Sie um eine Befreiung von den Fernseh- und Rundfunkgebühren und von der Telefongrundgebühr ansuchen.
Infos: www.orf-gis.at |
Wohnbeihilfe
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| Zuständige Behörde ist das Amt der OÖ Landesregierung. |
Ansuchen können:
- Österreichische StaatsbürgerInnen und diesen gleichgestellte Personen (z.B. BürgerInnen eines EU-Staates)
- AusländerInnen mit Nachweis eines mindestens 5-jährigen, legalen Aufenthaltes in Österreich
(bei mit öffentlichen Mitteln durchgeführten Sanierungsarbeiten reicht hingegen der Besitz einer Beschäftigungsbewilligung oder eines Befreiungsscheines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
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Wohnbeihilfe kann nur für eine Wohnung gewährt werden, in der sich der/die WohnbeihilfenempfängerIn und seine/ihre Angehörigen regelmäßig aufhalten.
Ob Sie eine Wohnbeihilfe bekommen, hängt in erster Linie ab von:
- Familiengröße
- Familieneinkommen
- Wohnungsgröße und
- Wohnungsaufwand
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Antragsteller/-in kann immer nur der-/diejenige sein, auf dessen Name der Mietvertrag (bei Mietwohnungen), der Nutzungsvertrag (bei Genossenschaftswohnungen) oder der Kaufvertrag (bei Eigentumswohnungen) lautet. Die Verträge müssen beim Finanzamt vergebührt worden sein.
Achtung!Für die Wohnbeihilfe ist immer das jeweilige Bundesland verantwortlich. Das heißt, im Groben stimmen die verschiedenen Bundesländer überein, es gibt jedoch hinsichtlich der Höhe der Wohnbeihilfe und hinsichtlich der benötigten Unterlagen für ein Ansuchen gewisse Unterschiede. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Landesregierung. |
Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes
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Die Mietzinsbeihilfe kann beantragt werden, wenn:
- die Miete durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle erhöht wurde (z.B. nach Sanierungsarbeiten am Haus)
- die/der HauseigentümerIn einen "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag" einhebt (Mietzinsvorschreibung)
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Die Mietzinsbeihilfe ist weiters abhängig vom Jahresnettoeinkommen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Nähere rechtliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. |
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