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Elternteilzeit  

Inkrafttreten

Die Bestimmungen über die Elternteilzeit treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Lebensjahr des Kindes.

Sie gelten für:
  • Mütter / Väter, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden
  • Mütter / Väter, wenn sich am 1. Juli 2004 ein Elternteil in Karenz oder Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz befindet (Achtung: gesetzliche Karenz besteht nur bis zum 2. Lebensjahr des Kindes!)
  • Mütter, die sich am 1. Juli 2004 in Wochengeldbezug befinden oder im Anschluss an den Wochengeldbezug Urlaub verbrauchen oder im Krankenstand sind.

Für die Übergangsfälle (Geburt des Kindes vor dem 1. Juli 2004) gilt überdies: eine Teilzeit nach den neuen Bestimmungen kann frühestens nach Ablauf der Karenz bzw. der ursprünglich vereinbarten Teilzeitbeschäftigung angetreten werden.

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Inkrafttreten der Bestimmungen
Anspruchsvoraussetzung Wann und wie ist der Anspruch geltend zu machen Kündigungs- und Entlassungsschutz Verfahren zur Durchsetzung der Elternteilzeit Was gilt für Betriebe mit weniger als 21 Arbeitnehmer/-innen bzw. bei Nichterfüllung der Mindestdauer der Beschäftigung weiter


 Musterbrief 
Musterschreiben für Anspruch auf Elternteilzeit (*ab 21 Beschäftigte im Betrieb, mind. 3 Jahre Betriebszugehörigkeit) - rtf/5 kb
Musterschreiben für eine Änderung der Lage der Arbeitszeit (*ab 21 Beschäftigte im Betrieb) - rtf/6 kb
Musterschreiben für vereinbarte Elternteilzeit (*bis 21 Beschäftigte im Betrieb oder noch keine 3 Jahre im Betrieb) - rtf/5 kb
 Aus der Praxis 
Geburt des Kindes: 1. Jänner 2004
Geburt des Kindes: 1. Juli 2004


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