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Elternteilzeit
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Inkrafttreten
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| Die Bestimmungen über die Elternteilzeit treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. |
Sie gelten für:
- Mütter / Väter, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden
- Mütter / Väter, wenn sich am 1. Juli 2004 ein Elternteil in Karenz oder Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz befindet (Achtung: gesetzliche Karenz besteht nur bis zum 2. Lebensjahr des Kindes!)
- Mütter, die sich am 1. Juli 2004 in Wochengeldbezug befinden oder im Anschluss an den Wochengeldbezug Urlaub verbrauchen oder im Krankenstand sind.
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| Für die Übergangsfälle (Geburt des Kindes vor dem 1. Juli 2004) gilt überdies: eine Teilzeit nach den neuen Bestimmungen kann frühestens nach Ablauf der Karenz bzw. der ursprünglich vereinbarten Teilzeitbeschäftigung angetreten werden. |
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