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Arbeitszeitflexibilisierung vereinbart!
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Die Mär von den angeblich starren Arbeitszeiten
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Hunderttausende Beschäftigte arbeiten bereits jetzt am Wochenende, in der Nacht sowie in Schichtarbeit. Die Anteile betroffener Arbeitnehmer/-innen sind bei uns höher als im EU-Durchschnitt. Auch das hohe Maß an geleisteten Überstunden sowie das Ansteigen von Teilzeitbeschäftigung sind Ausdruck einer zunehmenden (teils unfreiwilligen) Flexibilisierung. Laut Arbeitsklimaindex der AK Oberösterreich arbeitet bereits jetzt jede/r dritte Vollzeitbeschäftigte mehr als 40 Stunden pro Woche.
In Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen setzen sich Gewerkschaften und Betriebsräte für flexible Modelle ein, sofern dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu kurz kommen. Entsprechende Lohnausgleiche sowie längere und kalkulierbare Freizeitblöcke bei möglichst hoher Zeitsouveränität für die Beschäftigten stehen dabei im Vordergrund. |
Die Behauptung der zu kurzen und zu starren Arbeitszeiten ist falsch!
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Das österreichische Arbeitszeitgesetz ermöglicht bereits derzeit bei der Verteilung und Differenzierung der Arbeitszeiten ein hohes Ausmaß an Flexibilität. Dies sieht auch der Arbeitsrechtexperte Wolfgang Mazal so, weshalb "eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes in der Praxis kaum etwas bringen werde" (Der Standard, 5./6. März 2005).
Die behaupteten starren Tages- und Wochenarbeitszeiten gibt es in Wahrheit nicht. Gesetzlich sind Normalarbeitszeiten von 10 Stunden pro Tag und von 50 Stunden pro Woche möglich, ebenso einjährige Durchrechnungszeiträume, innerhalb derer die eigentliche gesetzliche / kollektivvertragliche Normalarbeitszeit, also z.B. 40 oder 38,5 Wochenstunden, im Durchschnitt nicht überschritten werden darf.
Zum Schutz einzelner Arbeitnehmer/-innen muss Flexibilisierung geregelt, d.h. kollektivvertraglich ausgehandelt sein. Wichtig ist ein Ausgleich bei den Löhnen und/oder in Form von Freizeit, über deren Konsum die Beschäftigten (mit)bestimmen können. |
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