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Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung oder was?
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Jede der Alternativen zur herkömmlichen Matura hat Vor- und Nachteile!
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| Ob Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Fachhochschulbefähigungsprüfung, Aufbaulehrgänge oder Externistenreifeprüfung: Der generelle Vorteil aller Bildungswege gegenüber dem herkömmlichen Abendschulbesuch mit anschließender Matura an einer AHS oder BHS ist die geringere zeitliche Belastung für Bildungswillige. |
Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder Fachhochschulbefähigungsprüfung?
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| Die Berufsreifeprüfung berechtigt wie die herkömmliche Matura prinzipiell zum Besuch aller weiterführenden Bildungswege, die Studienberechtigungsprüfung hingegen gilt nur für jenes Fach, für das die Studienberechtigung erlangt wurde, Anrechenmöglichkeiten für andere Disziplinen und einschlägige Fachhochschulstudiengänge sind aber möglich und mit den zuständigen Stellen an den Unis, Hochschulen und FHs zu klären. Die Fachhochschulbefähigungsprüfung wiederum ist nur eine Voraussetzung für die Aufnahme in einem FH-Lehrgang, sie ist aber aufgrund der meist hohen Abweisungsraten leider keine Garantie für die spätere Aufnahme. |
Mit der Berufsreifeprüfung können alle Studienrichtungen studiert werden.
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Falls Sie noch nicht genau wissen, was Sie studieren möchten, ist daher wahrscheinlich die Berufsreifeprüfung die bessere Wahl. Das gilt auch für den Fall, dass nachher gar kein Studium begonnen wird oder im Falle eines Studienabbruchs.
Wenn Sie bereits genau wissen, was Sie studieren möchten und finanzielle Aspekte und vielleicht auch ein vorübergehender Ausstieg aus dem Berufsalltag für Sie vorrangige Bedeutung haben, ist möglicherweise ein Studienberechtigungslehrgang die beste Wahl. Für diesen kann staatliche Studienbeihilfe bezogen werden – natürlich nur wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen. Sie können sich dann ausschließlich dem Lehrgang widmen, zur Studienbeihilfe aber auch noch bis zu 7.195,- Euro im Jahr (bei ausschließlich unselbständigem Einkommen) dazuverdienen. |
Staatliche Studienbeihilfe gibt es bereits während des Besuch eines Studienberechtigungslehrgangs! Für die Berufsreifeprüfungs- und Fachhochschul-Befähigungslehrgänge gibt es nur Kurskostenförderungen!
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Für den Besuch des Studienberechtigungslehrgangs kann staatliche Studienbeihilfe bezogen werden, wenn die Bedingungen dafür erfüllt werden. Insbesondere ist dies für jene Personen interessant, die bereits mehr als vier Jahre im Berufsleben stehen (- die Lehrzeit nicht miteingerechnet).
Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen zur Berufsreifeprüfung und von Fachhochschul-Befähigungslehrgängen können hingegen lediglich Kurskostenförderungen (in OÖ insbesondere im Rahmen des oö. Bildungskontos) in Anspruch genommen werden. Lebenshaltungskosten wie sie die staatliche Studienbeihilfe abdeckt, werden damit nicht gefördert, die BesucherInnen der Lehrgänge müssen dafür selber aufkommen. |
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