"Dienstverhinderung" als Alternative zur Pflegefreistellung
Bei Angestellten gibt es den Fall einer "Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen". Die Erkrankung eines Kindes zählt jedenfalls dazu. Diese bezahlte Dienstfreistellung kann auch mehrmals pro Jahr in Anspruch genommen werden, allerdings pro Anlassfall nicht länger als eine Woche.
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