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Der AK Tipp


Lehrvertrag - Das sollten Sie beachten

Wenn keine allgemeine Regelung der Lehrlingsentschädigung durch einen Kollektivvertrag vorliegt, ist deren Höhe im Lehrvertrag zu vereinbaren. Es gebührt jedenfalls die für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Lehrlingsentschädigung. Achten Sie darauf, dass auch die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verreinbart werden.

Lernen Sie in einem Betrieb, der Filialen oder mehrere Standorte hat, so achten Sie darauf, dass im Lehrvertrag der Standort der konkreten Ausbildungsstätte angegeben ist. An anderen, nicht vereinbarten Standorten dürfen Sie nicht eingesetzt werden.

Fertigen Sie gleich, nachdem der Lehrvertrag unterschrieben ist, eine Kopie davon an. Es dauert nämlich einige Zeit, bis der Lehrvertrag geprüft ist und Sie Ihre Ausfertigung erhalten.

Melden Sie eine Erkrankung oder eine sonstige Dienstverhinderung umgehend dem Lehrberechtigten bzw. dem Ausbilder. Bei unentschuldigtem Fernbleiben (schwere Pflichtverletzung) riskieren Sie eine vorzeitige Auflösung Ihres Lehrverhältnisses (Entlassung).

Achten Sie darauf, dass die im Lehrvertrag eventuell vereinbarten Ausbildungsverbundmaßnahmen termingerecht durchgeführt werden.

 


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