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Der AK Tipp


Damit nichts schief geht

Erkundigen Sie sich vor Antritt des Lehrverhältnisses über Standort und Art der Berufsschule (Lehrgang oder Jahresunterricht)!

 

Bleiben Sie der Berufsschule nie unentschuldigt fern. Ansonsten riskieren Sie eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses (Entlassung).

Bei lehrgangsmäßigem Besuch der Berufsschule:

  • Achten Sie darauf, dass Sie in jedem Lehrjahr rechtzeitig in die jeweilige Klasse einberufen werden!
  • Informieren Sie sich, ob es im Kollektivvertrag, der für Ihren Betrieb zutrifft, eine Sonderregelung bezüglich Internatskosten gibt!


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