Vollkarenz
Vollkarenz - Zeit, exklusiv fürs Kind
Die Vollkarenz beginnt frühestens im Anschluss an das Beschäftigungsverbot der Mutter nach der Geburt des Kindes (Schutzfrist). Sie endet nach der angemeldeten (= vereinbarten) Dauer, spätestens mit dem vollendeten 24. Lebensmonat des Kindes.
Während dieser Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Lohn bzw. Gehalt – Sie erhalten jedoch Kinderbetreuungsgeld.
Vorzeitiges Ende der Karenz
Wenn das Kind nicht mehr mit dem in Karenz befindlichen Elternteil im gleichen Haushalt lebt, ist eine derartige Situation dem Dienstgeber sofort zu melden. Sollte der Dienstgeber Sie darauf hin nicht beschäftigen, bleibt die ursprüngliche Karenzvereinbarung aufrecht. Nur wenn Ihr Dienstgeber es verlangt, müssen Sie Ihren Dienst wieder antreten.
Karenzanspruch des Vaters
Als Vater müssen Sie Ihren Anspruch auf Karenz nachweisen. Folgende Umstände sind dabei anzugeben:
- Geburt des Kindes
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Tatsache, dass die Mutter nicht gleichzeitig Karenz in Anspruch nimmt (außer Mutter und Vater nehmen 1 Monat gemeinsam Karenz)


