Reiseversicherung
Da im Urlaub verschiedene Risiken auftreten können, sollten bei der Urlaubsplanung an einen ausreichenden Versicherungsschutz denken. Versicherungsunternehmen, Kreditkartenfirmen bzw. Autofahrerorganisationen bieten verschiedene Reiseversicherungen an. Überprüfen Sie daher vor einem Neuabschluss Ihre bereits bestehenden Versicherungsverträge, um teure Doppelversicherungen zu vermeiden.
- Reisestornoversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Was tun im Schadensfall?
Reisestornoversicherung
Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können, verlangen die Veranstalter grundsätzlich Stornogebühren. Die folgende Tabelle zeigt die Stornosätze nach den derzeit geltenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) 1992:
| Stornierungszeitpunkt | Stornogebühr | |
|---|---|---|
| bis 30 Tage vor Antritt der Reise | 10 % des Gesamtreisepreises | |
| ab 29. bis 20. Tag | 25 % des Gesamtreisepreises | |
| ab 19. bis 10. Tag | 50 % des Gesamtreisepreises | |
| ab 9. bis 4. Tag | 65 % des Gesamtreisepreises | |
| ab dem 3. Tag | 85 % des Gesamtreisepreises | |
Die Stornoversicherung übernimmt unter gewissen Voraussetzungen (etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit Ihrerseits oder eines nahen Angehörigen) die anfallenden Kosten. Häufig ist bei Stornoversicherungen ein Selbstbehalt vorgesehen.
Achten Sie auf einen rechtzeitigen Versicherungsabschluss. In vielen Fällen muss die Versicherung bereits am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Reisestornoversicherung empfiehlt sich vor allem, wenn Sie zu den Frühbuchern gehören. Bei einigen Veranstaltern ist diese Versicherung bereits im Pauschalarrangement enthalten.
Kreditkarten beinhalten in der Regel keine Reisestornoversicherung mit Ausnahme von Diners. Diese bietet einen Stornoschutz bis 2.000 Euro mit 20 % Selbstbehalt.
Reisekrankenversicherung
Beim Aufenthalt in einem EU-Land haben Sie im Falle einer Krankheit Anspruch auf die unverzüglich notwendigen Sachleistungen. Nehmen Sie auf Ihre Reise Ihre E-Card mit.
Mit anderen Reiseländern (etwa Kroatien, Türkei) bestehen besondere Sozialversicherungsabkommen. Entsprechende Formblätter (Auslandskrankenschein) erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Übernommen wird maximal der Teil der Arzt- und Behandlungskosten, der im Inland für eine Behandlung aufzuwenden gewesen wären (Vorlage der Honorarnote).
In allen anderen Staaten sind die Kosten der Behandlung selbst zu bezahlen. Aufgrund der hohen Kosten kann daher eine Behandlung sehr teuer kommen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt jenen Betrag, der durch Ihre gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist.
Ein rascher Heimtransport infolge schwerer Krankheit oder Unfall ist manchmal aus Ländern mit schlechter medizinischer Versorgung notwendig, aber meist sehr teuer.
Bei den angebotenen Versicherungspaketen finden sich verschiedenste Höchstbeträge, die im Schadensfall ausbezahlt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen und Haftungsausschlüsse ist es wichtig, sich vor Vertragsunterzeichnung direkt bei der Versicherung darüber zu informieren.
Die meisten Kreditkarten bieten ebenfalls einen Versicherungsschutz. Allerdings ist zu bedenken, dass dafür in vielen Fällen die regelmäßige Benützung der Karte oder die Bezahlung der Reise mit der Karte notwendig ist. Da der Versicherungsschutz aber von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängt, ist es auch bei den Kreditkarten ratsam, sich die Versicherungsbedingungen vor Reisebeginn genau durchzulesen und diese auf die Reise mitzunehmen.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall auf einer Reise. Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität; für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.
Eine bestehende private Unfallversicherung bietet Ihnen grundsätzlich auf der ganzen Welt Versicherungsschutz. Ist die Versicherungssumme hoch genug, brauchen Sie üblicherweise keine zusätzliche Reiseunfallversicherung.
Die meisten Kreditkarten bieten ebenfalls einen Versicherungsschutz. Allerdings ist zu bedenken, dass dafür in vielen Fällen die regelmäßige Benützung der Karte oder die Bezahlung der Reise mit der Karte notwendig ist. Da der Versicherungsschutz aber von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängt, ist es auch bei den Kreditkarten ratsam, sich die Versicherungsbedingungen vor Reisebeginn genau durchzulesen und diese auf die Reise mitzunehmen.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung beinhaltet grundsätzlich Ihr gesamtes Reisegepäck bzw. alles, was Sie am Körper und in der Kleidung tragen, sowie die auf der Reise zum persönlichen Gebrauch gekauften Sachen (unterschiedliche Höchstgrenzen!).
Die meisten Kreditkarten beinhalten eine Reisegepäckversicherung. Ein gesonderter Abschluss ist jedoch nicht unbedingt empfehlenswert. Die Versicherungsbedingungen enthalten sehr strenge Regeln für die Überwachung des Reisegepäcks, was in vielen Fällen zur Leistungsablehnung führt.
Was tun im Schadensfall?
- Benachrichtigen Sie sofort Ihren Versicherer (schriftlich!). Die Fristen für die Meldung sind meist sehr knapp. Von der Einhaltung dieser Fristen kann Ihr Leistungsanspruch abhängen.
- Im Krankheitsfall sollten Sie sich eventuelle medizinische Behandlungen während Ihrer Reise immer bestätigen lassen. Verlangen Sie detaillierte Rechnungen bzw. Kostenaufstellungen und legen Sie diese dann Ihrer Versicherung zur Bezahlung vor.
- Wurde das Reisegepäck durch einen Verkehrsunfall beschädigt oder wurde es gestohlen, ist auch eine Anzeige bei der zuständigen Polizeistelle zu machen.
Notrufnummern mitnehmen
Notrufnummer der Versicherung mit in den Urlaub nehmen. Falls was passiert, müssen Sie sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen.
Auch die Telefonnummern zum Sperren Ihrer Kredit- und Bankomatkarte sollten Sie griffbereit haben.


