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Öffentliche (Dienst-)Leistungen

 

Keine Beschränkung auf Kernaufgaben

Keine Beschränkung des Staates auf seine „Kernaufgaben“, sondern demokratische und bedürfnisorientierte Festlegung öffentlicher Aufgaben. Ziel muss weiterhin die Sicherstellung einer optimalen Verfüg- und Leistbarkeit öffentlicher Dienstleistungen – insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser, Bildung, Gesundheit, Soziales und Umwelt – sein.


Politische Verantwortung für Qualität

Wirtschaftliche Erbringung öffentlicher Aufgaben durch die öffentliche Hand selbst, bzw. in Kooperation mit Dienstleistern des Dritten Sektors (Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Vereinen ua) und, wo sinnvoll, der Privatwirtschaft. Volle politische Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand für Qualität, Leistbarkeit und Verfügbarkeit der Dienstleistungen.

Kein Zwang

Kein Zwang zur Liberalisierung/Privatisierung durch europäisches oder internationales Recht

Verankerung in der europäischen Verfassung

Verankerung des Rechts auf öffentliche Dienstleistungen in hoher Qualität, Leistbarkeit und Verfügbarkeit in der österreichischen bzw. einer europäischen Verfassung.


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