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Öffentliche (Dienst-)Leistungen
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Keine Beschränkung auf Kernaufgaben
Keine Beschränkung des Staates auf seine „Kernaufgaben“, sondern demokratische und bedürfnisorientierte Festlegung öffentlicher Aufgaben. Ziel muss weiterhin die Sicherstellung einer optimalen Verfüg- und Leistbarkeit öffentlicher Dienstleistungen – insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Wasser, Bildung, Gesundheit, Soziales und Umwelt – sein.
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Politische Verantwortung für Qualität
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| Wirtschaftliche Erbringung öffentlicher Aufgaben durch die öffentliche Hand selbst, bzw. in Kooperation mit Dienstleistern des Dritten Sektors (Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Vereinen ua) und, wo sinnvoll, der Privatwirtschaft. Volle politische Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand für Qualität, Leistbarkeit und Verfügbarkeit der Dienstleistungen. |
Kein Zwang
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| Kein Zwang zur Liberalisierung/Privatisierung durch europäisches oder internationales Recht |
Verankerung in der europäischen Verfassung
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| Verankerung des Rechts auf öffentliche Dienstleistungen in hoher Qualität, Leistbarkeit und Verfügbarkeit in der österreichischen bzw. einer europäischen Verfassung. |
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