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Umstrukturierung zu Lasten der Beschäftigten
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Veränderungen schaffen Unsicherheit
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher
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- die betroffenen Mitarbeiter/-innen – unter anderem durch erweiterte Gültigkeit der Kollektivverträge auch nach Umstrukturierungen – besser abzusichern.
- Anhörungsrechte der Belegschaft: die Verpflichtung der Betriebsinhaber, die Belegschaft über Veränderungen eingehend zu informieren und sich den Betroffenen zu stellen.
- die Verpflichtung, einen "Sozial-Business-Plan" vorzulegen, in dem die kurzfristigen und mittelfristigen Auswirkungen auf die Betroffenen und das Unternehmen dargestellt werden.
- die Verbesserung der Informations- und Anhörungsrechte der Betriebsrät/-innen bei Umstrukturierungen, insbesondere stärkere Sanktionen bei Verletzung dieser Rechte.
- die Einschränkung der steuerlichen Erleichterungen von Umstrukturierung, zum Beispiel durch Rücknahme der Gruppenbesteuerung.
- klarere Regeln im Gesellschaftsrecht betreffend die Zustimmungspflicht bei Umstrukturierungen im Aufsichtsrat sowie betreffend Umstrukturierungen, die eine Aushöhlung der Kapitaldecke zur Folge haben.
- die Ausweitung der Verpflichtung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten im Rahmen der Debatte um Corporate Social Responsibility.
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