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FAQ zum Thema: "Arbeitszeitmodelle"

 
Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Arbeitszeitgestaltung für mich als Betriebsrat relevant?
Welche Rolle nehmen Flexibilisierungswünsche der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung ein?
Wie kann die Belegschaft in ein neues Arbeitszeitmodell eingebunden werden?
Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Arbeitszeitgestaltung für mich als Betriebsrat relevant?
Das Arbeitszeitgesetz regelt kollektive Interessen an der Arbeitszeitgestaltung wie z.B. tägliche Höchstgrenzen, wöchentliche Höchstgrenzen, Überstunden. Die Kollektivverträge berücksichtigen branchenspezifische Anforderungen. In Betriebsvereinbarungen werden die konkreten Anforderungen im Betrieb geregelt.
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Welche Rolle nehmen Flexibilisierungswünsche der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung ein?
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit wird nicht nur von Arbeitgeberseite sondern oft auch von den Beschäftigten der Wunsch nach Flexibilisierung geäußert. Flexible Arbeitszeitmodelle befinden sich häufig im Spannungsfeld zwischen Zeitsouveränität für die Beschäftigten und Unternehmensinteressen. Werden die Interessen der Beschäftigten bewusst genutzt, um die Wirkung von Arbeitszeitmodellen zu beeinflussen wie z.B. beim Umgang mit Zeitkonten, dann kann die angestrebte Flexibilisierung für beide Seiten von Vorteil sein.
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Wie kann die Belegschaft in ein neues Arbeitszeitmodell eingebunden werden?
Arbeitszeitmodelle sind dann erfolgreich, wenn es gelingt, die unterschiedlichen Interessen in einem Modell zu berücksichtigten. Durch Einbeziehung der Beschäftigten in die Modellentwicklung in Form von Fragebogenerhebungen, Interviews, Projekte, Workshops werden die Wünsche der Beschäftigten transparent und damit bearbeitbar.
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