Das Wirtschaftsgespräch
Beratungen mit dem Betriebsinhaber
Regelmäßige Beratungen mit dem Betriebsinhaber - auch Wirtschaftsgespräche genannt - stellen ein wichtiges Instrument für die Betriebsratsarbeit dar. Das Wirtschaftsgespräch wird gesetzlich sogar vorgeschrieben.
Das Wirtschaftsgespräch laut Gesetz
"Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat mindestens vierteljährlich und auf Verlangen des Betriebsrates monatlich gemeinsame Beratungen über laufende Angelegenheiten, allgemeine Grundsätze der Betriebsführung in sozialer, personeller, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sowie über die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen abzuhalten und ihn dabei über wichtige Angelegenheiten zu informieren. (§92 Abs. 1 ArbVG)
Was erfährt der Betriebsrat im Wirtschaftsgespräch?
Der Betriebsrat gewinnt Informationen zu geplanten Maßnahmen (Personalpolitik, Art und Umfang der Produktion, Investitionen, ...) und erhält Hinweise auf eventuell geplante Umstrukturierungen. Darüber hinaus erfährt er nähere Details zum letzten Jahresabschluss und kann dadurch etwaige Krisensituationen frühzeitig erkennen. Durch das Wirtschaftsgespräch kommen dem Betriebsrat grundlegende Informationen und Argumentationshilfen zu, die für die Vorbereitung auf betriebliche Verhandlungen nötig sind.
Bilanzkennzahlen im Trend
EBIT - Earnings before interests and taxes
Der "Betriebserfolg vor Zinsen und Steuern" ist in der Regel mit dem Begriff "Betriebserfolg" in der Gewinn- und Verlustrechnung ident. Er zeigt den Gewinn des Unternehmens vor Abzug des Finanzerfolges sowie der Steuern. Das EBIT gibt damit Auskunft über den Erfolg im eigentlichen "operativen" Bereich.
NOPAT - Net Operating Profit after Tax
Beim "Betriebserfolg nach Steuern" werden zwar die Steuern, nicht jedoch die Finanzierungskosten in Abzug gebracht.
EBIT Margin
Die EBIT Margin zeigt den prozentuellen Anteil des EBIT am Umsatz, wobei die Auswirkungen der Finanzierungs- und Steuerpolitik des Unternehmens bei dieser Umsatzrentabilitätskennzahl ausgeblendet bleiben.


