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| Wer kommt für die integrative Berufsausbildung in Frage? |
Personen, die vom AMS nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden konnten und auf die eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichtet wurden
- Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss
- Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes oder
- Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund einer nicht erfolgreichen Vermittlung angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in ihrer Person gelegenen Gründen in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle gefunden werden kann.
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| Was sind die Inhalte der integrativen Berufsausbildung? |
- Verlängerte Lehrzeit (§ 8b Abs.1):
Während der verlängerten Lehrzeit ist der gesamte Inhalt des jeweiligen Berufsbildes (Kenntnisse und Fertigkeiten) zu vermitteln.
- Teilqualifizierung (§ 8b Abs.2):
Inhalt der Teilqualifizierung sind bestimmte Teile eines Berufsbildes, allenfalls ergänzt um Fertigkeiten und Kenntnisse anderer Berufsbilder. Im Ausbildungsvertrag sind diese Ausbildungsinhalte, die Ausbildungsziele und die Zeitdauer zu vereinbaren.
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