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| Was versteht man unter laufendes Entgelt? |
Der Lohn bzw. das Gehalt wird auf Abrechnungen oft als laufendes Entgelt bezeichnet. Scheidet man während des Monats aus, wird der Lohn (Gehalt) bei monatlicher Abrechnung in der Praxis aliquot nach der Anzahl der im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zurückgelegten Kalendertage berechnet; wobei ein Kalendermonat mit 30 Kalendertagen zugrundegelegt wird.
Beispiel:
Frau Huber hat ein Monatsgehalt von 1.000,-- Euro. Das Dienstverhältnis endet am 16. April. Für den Monat April erhält sie somit folgendes laufendes Entgelt:
1.000 : 30 x 16 = 533,33 Euro
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| Wann muss ich den Lohn erhalten? |
Bei Angestellten hat die Zahlung des laufenden Gehalts gesetzlich in zwei annähernd gleichen Teilen am 15. und Letzten eines jeden Monats zu erfolgen. Üblicherweise wird aber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahlung für den Schluss eines jeden Kalendermonats zu vereinbaren.
Arbeiter haben das Entgelt bei stundenweiser Entlohnung am Schluss jeder Kalenderwoche, bei einer nach Monaten bemessenen Entlohnung bzw. bei "Diensten höherer Art" am Ende eines jeden Kalendermonats zu erhalten.
Achtung:
Bei Arbeitern ist jedoch zulässig, durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag einen anderen Fälligkeitszeitpunkt zu vereinbaren. Da dies sehr häufig der Fall ist, ist es ratsam, im anzuwendenden Kollektivvertrag bzw. im Arbeitsvertrag nachzuschauen.
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| Was ist eine "ordnungsgemäße" Lohnabrechnung? |
Eine "ordnungsgemäße" Lohnabrechnung liegt dann vor, wenn aus ihr der Auszahlungsbetrag und dessen Zweckwidmung sowie die vorgenommenen Abzüge einwandfrei erkennbar sind.
Dem Arbeitnehmer muss darüber Klarheit verschafft werden, welche Leistungen der Arbeitgeber berücksichtigt hat.
Enthält beispielsweise eine als solche einwandfrei erkennbare Endabrechnung zwar die Abfertigung, nicht jedoch Beträge für die Ersatzleistung als Abgeltung für den unverbrauchten Urlaub, ist offensichtlich, dass der Arbeitgeber Leistungen aus diesem Titel nicht gewähren wollte.
Ist man aber der Meinung, dass noch abzugeltender Urlaub offen ist, so muss man diesen rechtzeitig geltend machen (siehe Musterbrief in der Infobox), um einen allfälligen Verfall zu verhindern.
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| Wann muss ich eine Lohnabrechnung erhalten? |
Jeder Arbeitnehmer muss spätestens mit der jeweiligen monatlichen Lohnzahlung eine monatliche Lohnabrechnung erhalten.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (=Endabrechnung) auszufolgen. Die Fälligkeit der Abrechnung ist grundsätzlich der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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