Kreditvermittler

Ein Kreditvermittler vermittelt ein Kreditinstitut, das dem Kreditwerber Kredit gewährt. Kurz gesagt: er vermittelt eine Bank. Üblicherweise zahlt sich der Weg zum Kreditvermittler für den durchschnittlichen Kreditkunden auf Grund der Provisionen nicht aus. Sinnvoller ist es, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Angebote einzuholen.

Wurde die Kreditgewährung von mehreren Banken bereits abgelehnt, stellt sich die Frage, ob die Sorge der Bank über bevorstehende Zahlungsprobleme nicht zu Recht besteht.

Für Umschuldung wenden Sie sich an die Dachorganisation der Schuldnerberatung. Den Link dafür finden Sie in der Infobox.

Provision

Der Kreditvermittler darf maximal fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen. Natürlich ist die Höhe der Provision verhandelbar.

Vorsicht:

Zur Provision des Vermittlers kommen noch Bearbeitungsgebühren der Bank, die staatliche Kreditvertragsgebühr oder die Prämie der von der Bank verlangten Ablebensversicherung hinzu.

Anspruch auf Provision

Ein Anspruch auf Provision besteht nur bei erfolgreichem Abschluss – das heißt, dass ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde bzw. eine Kreditzusage der Bank vorliegt. Die Provision wird auch dann fällig, wenn die Zusage der Bank vom Kreditkunden nicht in Anspruch genommen wird.

Keine Provision darf verrechnet werden, wenn die Kreditbedingungen (z.B. Zinssatz, Ratenhöhe) nicht mit den Bedingungen im Vermittlungsauftrag übereinstimmen. Häufig gibt es Probleme mit Vermittlern, wenn eine Konventionalstrafe in Höhe der Provision vereinbart wurde, wenn falsche oder unzureichende Angaben des Kunden dazu führen, dass kein Kredit zu Stande kommt.

Kreditvermittlung - das sollten Sie wissen:

  • Fragen Sie wegen eines Kredites selbst bei Banken nach, und holen Sie mehrere Angebote ein. Das kommt üblicherweise günstiger.

  • Umschuldung: Der Effektivzinssatz eines neuen Kredites – die Vermittlungsprovision des Maklers mit eingerechnet – darf nicht höher sein als der Effektivzinssatz des "alten Kredites". Der Makler darf also keinen teureren Kredit anbieten.

  • Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten: der Auftrag muss ausdrücklich auf die Vermittlung eines Kredites lauten mit Angaben von Nettokredithöhe, Gesamtbelastung, effektivem Jahreszinssatz, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, Höchstprovision des Kreditvermittlers und höchstmöglicher Gesamtbelastung, spätestem Zeitpunkt für das Vorliegen der Kreditzusagen, Laufzeit, Kreditsicherheit (zB Bürgschaft), Versicherung, Zinsgleitklausel.

  • Der Kreditvermittlungsauftrag kann nur befristet auf die Dauer von höchstens vier Wochen abgeschlossen werden.

  • Wenn Sie einen Entwurf des abzuschließenden Kreditvermittlungsauftrages verlangen, muss Ihnen der Kreditvermittler diesen kostenlos aushändigen.

  • Lesen Sie den Kreditvermittlungsauftrag genau durch, bevor Sie unterschreiben.

  • Der Kreditvermittler darf maximal fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen. Sonstige Nebenspesen für Kopien oder Bearbeitungsgebühren darf der Makler nicht verlangen.

  • Eine Provision müssen Sie nur zahlen, wenn erfolgreich ein Kredit vermittelt wurde bzw. wenn Sie selbst die Schuld am Nichtzustandekommen tragen.

  • Achtung Kostenfalle: Zur gesetzlich möglichen Höchstprovision des Vermittlers kommen noch Bearbeitungsgebühren (üblich sind zwischen 0,5 und 3 Prozent) der Bank, die staatliche Kreditvertragsgebühr (0,8 Prozent der Kreditsumme) und die Prämie der von der Bank eventuell verlangten Ablebensversicherung hinzu.

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