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| Wird durch den Karenzurlaub mein Urlaub verkürzt? |
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Fallen in das jeweilige Dienstjahr Zeiten einer Karenz, so haben Sie nur aliquoten Urlaubsanspruch - das heißt, nur in dem Ausmaß, das dem um die Dauer der Karenz verkürzten Dienstjahr entspricht. Zu dieser gesetzlichen Urlaubsaliquotierung des bei Karenzantritt bestehenden Urlaubes aus dem laufenden Urlaubsjahr kommt es jedoch nur dann, wenn Sie den Urlaub nicht schon vor Antritt der Karenz verbraucht haben.
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| Wann verjährt mein Urlaubsanspruch? |
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Wenn Sie auch im 2. Lebensjahr Ihres Kindes Karenz in Anspruch nehmen, verlängert sich die Verjährungsfrist für den Urlaubsanspruch um die Dauer jenes Karenzteils, der über die ersten 10 Karenzmonate hinausgeht.
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