Wir über uns
Mitgliedschaft
Betriebsräte
Betriebssport
Presse
Sitemap
Kontakt
Arbeit & Recht
Steuer & Geld
Bildung
Beruf & Familie
Arbeit & Gesundheit
Konsument
Pfad:
Home
|
Beruf & Familie
|
Karenz
|
Meldefristen
|
FAQ
›
Beihilfen & Förderungen
›
Elternteilzeit
›
Karenz
Adoptiv- & Pflegeeltern
Aufgeschobene Karenz
Geringfügige Beschäftigung
Karenz - Regelung
Karenzteilung
Meldefristen
Mutterschafts - austritt
Verhinderungskarenz
Vollkarenz
›
Kinderbetreuung
›
Mutterschutz
›
Rechtsinfo Schwangerschaft
FAQ zum Thema: "Meldefristen für die Karenz"
Kann ich eine bereits verlangte Karenz verlängern lassen?
Kann ich eine bereits verlangte Karenz verlängern lassen?
Ja. Sie können Ihrem Dienstgeber spätestens 3 Monate vor Ende der bereits verlangten Karenz bekannt geben, dass Sie die Karenz verlängern wollen. Dabei ist auch die Dauer der neuen Karenz anzugeben. Achtung: Dies ist nur einmal möglich.
AK-Portal
Warenkorb (leer)
AKOÖ Bezirksstellen
Ratgeber & Servicerechner
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer
2008
AK
Oberösterreich, Gruberstraße 40-42, 4020 Linz, Tel. +43 (0)50 6906 0
Datenschutz
Impressum