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FAQ zum Thema: "Aufgeschobene Karenz"

 
Wann kann ich aufgeschobene Karenz nehmen?
Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine aufgeschobene Karenz verbrauchen, wenn mein Kind in die Schule kommt?
Wann kann ich aufgeschobene Karenz nehmen?
Aufgeschobene Karenz können Sie nehmen, wenn die Karenz mit dem vollendeten 21. Lebensmonat des Kindes geendet hat. Beide Elternteile können aufgeschobene Karenz beanspruchen, wenn die Karenz mit vollendetem 18. Lebensmonat des Kindes geendet hat.
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Unter welchen Voraussetzungen kann ich meine aufgeschobene Karenz verbrauchen, wenn mein Kind in die Schule kommt?
Aufgeschobene Karenz kann beim Schuleintrittes des Kindes genommen werden, wenn
+ eine aufgeschobene Karenz noch offen ist und die Zeit zwischen 1. September (Schulbeginn) und 7. Geburtstag des Kindes weniger als 3 Monate beträgt (z. B. Geburtstermin 23. September) oder
+ das Kind erst nach dem 7. Geburtstag die Schulreife erlangt. In diesem Fall muss die aufgeschobene Karenz spätestens am Tag des Schuleintritts beginnen.
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