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| Wann kann ich aufgeschobene Karenz nehmen? |
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Aufgeschobene Karenz können Sie nehmen, wenn die Karenz mit dem vollendeten 21. Lebensmonat des Kindes geendet hat. Beide Elternteile können aufgeschobene Karenz beanspruchen, wenn die Karenz mit vollendetem 18. Lebensmonat des Kindes geendet hat.
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