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| Wer bekommt eine Versehrtenrente? |
- Anspruch auf eine Rente besteht, wenn ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und als Unfallfolge eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent für länger als drei Monate besteht.
- Sind bei einer versicherten Person bereits Folgen aus einem oder mehreren Arbeitsunfällen vorhanden, so werden diese nach zwei Jahren - bei der Feststellung der Dauerrente - mitberücksichtigt und zu einer Gesamtdauerrente zusammengefasst. Allerdings nur aus Versicherungsfällen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens zehn Prozent betrug.
- Endet ein anerkannter Arbeitsunfall tödlich, dann haben die Angehörigen - Witwe(r) und Waisen - Anspruch auf Hinterbliebenenrenten.
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| Wo und wann muss ich einen Rentenantrag stellen? |
Nachdem der Arbeitgeber die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) über den Arbeitsunfall informiert hat, meldet sich diese bezüglich genauer Erhebung des Unfalls und Feststellung der Rente meist von sich aus.
Bei scheinbar kleinen Verletzungen, deren schlimme Spätfolgen von der AUVA nicht voraussehbar sind, geschieht dies jedoch häufig nicht. Um jedoch oft Jahre danach einen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Erkrankung belegen zu können, ist es sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer in solchen Fällen von sich aus tätig wird und einen Rentenantrag bei der AUVA stellt.
Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Arbeitsunfall gestellt, kann der Versehrte die Rente auch rückwirkend bekommen - ab Ende des unfallbedingten Krankenstandes, spätestens ab Beginn der 27. Woche des Krankenstandes. Erfolgt die Antragstellung später, steht die Rente erst ab dem Antragsdatum zu.
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