Dafür ist die Vereinbarung über die Lage der fiktiven Arbeitszeit entscheidend.
Beispiel: Fiktive Normalarbeitszeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Aufgrund eines Arztermines um 7:30 Uhr wird die Arbeit erst um 8:45 Uhr angetreten. Als Arbeitszeit für den Arztbesuch gilt auch die Zeit von 8:00 Uhr bis 8:45 Uhr.