Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird je zur Hälfte (3 Prozent) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Er beträgt insgesamt 6 Prozent der Lohnsumme.
Der Beitrag wird ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abgezogen, bevor dieser zur Auszahlung gelangt.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung umfassen vor allem Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Unselbständig Beschäftigte, deren Entgelt die so genannte Geringsfügigkeitsgrenze (341,16 Euro, Stand: 2007) übersteigt, sind automatisch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
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