Ja. Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen erhalten Kinderbetreuungsgeld. Die Zuverdienstgrenze muss dabei eingehalten werden.
Sie wird folgendermaßen berechnet:
Einkünfte x 1,15 : Anzahl der Monate mit Kinderbetreuungsgeld x 12
Dieser Betrag darf nicht über € 14.600,- (bis 31.12.2007) bzw. € 16.200,- (ab 1.1.2008) liegen.
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld bezogen werden.
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