 |
|
 |
 |
 |
 |
| Kann ich mit jedem Betrieb, jedem Dienstgeber einen Lehrvertrag abschließen? |
In einem Betrieb ist die Ausbildung von Lehrlingen nur dann zulässig, wenn der Unternehmer eine Ausbildungsberechtigung, einen sogenannten "Feststellungsbescheid" besitzt.
In diesem Verfahren wird festgestellt, ob
1. der Lehrberechtigte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt (Gewerbeberechtigung, kein Ausbildungsverbot, Ausbilderprüfung -kurs, usw.) und ob
2. der Betrieb oder die Werkstätte so eingerichtet ist und so geführt wird, dass dem Lehrling die zur praktischen Erlernung des jeweiligen Lehrberufes notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können.
Können nicht alle Inhalte des Berufsbildes (Liste der Fertigkeiten und Kenntnisse) im Lehrbetrieb erlernt werden, ist auch eine Auslagerung in einen Partnerbetrieb oder in eine Bildungseinrichtung (BFI/WIFI – Kurse) möglich.
Wenn Sie wissen möchten, ob ein Betrieb eine derartige Ausbildungsberechtigung besitzt bzw. ein derartiges Verfahren läuft: Anruf Arbeiterkammer OÖ!
|
|
|
 |
|
 |
 |
 |
|
 |