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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Beendigung des Dienstverhältnisses | Selbstkündigung | FAQ
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FAQ zum Thema: "Arbeitnehmerkündigung ("Selbstkündigung")"

 
Muss ich schriftlich kündigen?
Muss ich eine Begründung für meine Kündigung geben?
Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Wie lange bin ich krankenversichert?
Steht mir während der Kündigungsfrist bezahlte Freizeit zu?
Kann ich während der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt werden?
Bekomme ich auch dann eine Abfertigung, wenn ich selber kündige?
Kann ich meinen Resturlaub in der Kündigungsfrist konsumieren?
Muss ich schriftlich kündigen?
Grundsätzlich ist sowohl bei den Arbeitern als auch bei den Angestellten eine mündliche Kündigung möglich.
Ausnahmen können einzelne Kollektiv- oder Dienstverträge vorsehen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber, eine Kündigung immer schriftlich und eingeschrieben an den Arbeitgeber zu übersenden.
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Muss ich eine Begründung für meine Kündigung geben?
Ein Grund für eine Kündigung braucht nicht angegeben zu werden!
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Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Bei einer selbst verursachten Auflösung eines Dienstverhältnisses beginnt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld frühestens nach einer Sperrfrist von vier Wochen.
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Wie lange bin ich krankenversichert?
Waren Sie 6 Wochen vor der Kündigung durchgehend, oder im letzten Jahr mindestens 1/2 Jahr krankenversichert, läuft Ihre Krankenversicherung für die ärztliche Behandlung 6 Wochen nach Kündigung weiter. Für das Krankengeld dauert die Frist 3 Wochen. Für die Krankenversicherung ist die Form der Auflösung des Dienstverhältnissen egal.
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Steht mir während der Kündigungsfrist bezahlte Freizeit zu?
Nein. Bei Dienstnehmerkündigung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freizeit für Arbeitssuche.

Achtung: Der Arbeitsvertrag oder ein anzuwendender Kollektivvertrag können allerdings einen Anspruch auf bezahlte Freizeit auch bei DienstnehmerInnenkündigung vorsehen. Es ist daher ratsam, in den Arbeitsvertrag bzw. den Kollektivvertrag Einsicht zu nehmen!
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Kann ich während der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt werden?
Ja. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Sie unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei zu stellen.
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Bekomme ich auch dann eine Abfertigung, wenn ich selber kündige?
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist nun zu unterscheiden zwischen:


  • Abfertigung alt:
    Gilt für Arbeitsverhältnisse, die vor 1.1.2003 begonnen haben und nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins neue Abfertigungsmodell umgestellt wurden (= altes Recht).
    Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer geht der gesetzliche Anspruch auf Abfertigung verloren.


  • Abfertigung neu:
    Gilt für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben oder die zwar vor dem 1.1.2003 begonnen haben, aber durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins neue Modell umgestellt wurden (= neues Recht).
    Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht kein Anspruch auf Auszahlung, die Abfertigung bleibt aber in der betrieblichen Vorsorgekasse und geht nicht verloren. Sie kann nach 3 Jahren ohne Beitragspflicht in die Kasse eines neuen Arbeitgebers übertragen werden.
    Wenn in einem weiteren Arbeitsverhältnis Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung besteht, kann auch über die in einer BV-Kasse verbliebene frühere Abfertigung verfügt werden.
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Kann ich meinen Resturlaub in der Kündigungsfrist konsumieren?
Urlaub ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. Wenn daher keine Urlaubsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zustande kommt, müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - mit Ausnahme einer allfälligen bezahlten Freizeit für Arbeitssuche - in der Kündigungsfrist Ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen.
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