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FAQ zum Thema: "Dienstzeugnis"

 
Muss ich begründen, warum ich ein Dienstzeugnis will?
Was ist, wenn ich mit dem Dienstzeugnis nicht zufrieden bin?
Was kann ich machen, wenn sich der Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis auszustellen bzw. zu berichtigen?
Was kann ich tun, wenn ich das Zeugnis verloren habe?
Wer trägt die Kosten für ein Dienstzeugnis?
Wie lange rückwirkend kann ich ein Dienstzeugnis verlangen?
Muss ich begründen, warum ich ein Dienstzeugnis will?
Nein. Sie müssen Ihre Bitte nicht begründen: weder für ein Endzeugnis noch für ein Zwischenzeugnis. Und es gibt dafür auch keine Formvorschriften. Sie können das Zeugnis also sowohl mündlich als auch schriftlich verlangen.

AK-Tipp:
Zu Beweiszwecken ist es jedoch ratsam, Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber immer schriftlich geltend zu machen.
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Was ist, wenn ich mit dem Dienstzeugnis nicht zufrieden bin?
Entspricht das Dienstzeugnis inhaltlich und/oder formal nicht den gesetzlichen Vorschriften, so können Sie es zurückweisen und ein korrektes Zeugnis verlangen. Die Kosten für die Neuausstellung hat Ihr Arbeitgeber zu tragen.

Achtung:
Weisen Sie ein qualifiziertes Zeugnis als mangelhaft zurück, ist Ihr Chef nicht verpflichtet, es zu korrigieren. Es genügt auch, wenn er Ihnen dann ein korrektes einfaches Zeugnis ausstellt. Der Haken: Bei Vorlage eines bloß einfachen Zeugnisses kann der neue Chef den Eindruck bekommen, dass ein qualifiziertes Zeugnis unterblieben ist, weil der Arbeitgeber mit Ihrer Arbeitsleistung oder Ihrem Verhalten unzufrieden war.



Unser Rat:
Legen Sie gleich einen Entwurf des gewünschten Dienstzeugnisses vor. Ihr Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, sich daran zu halten, aber einen Versuch ist es jedenfalls wert.

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Was kann ich machen, wenn sich der Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis auszustellen bzw. zu berichtigen?
Arbeitnehmer können den Anspruch auf ein Dienstzeugnis vor dem Arbeits- und Sozialgericht geltend machen,

  • wenn sich der Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis auszustellen oder dieses zu berichtigen bzw.

  • wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der Verweigerung, Verzögerung oder der Mängel bei der Zeugnisausstellung ein Schaden entstanden ist.


    • AK-Tipp:
      Zuvor sollten Sie Ihre Ansprüche aber beim Arbeitgeber schriftlich einfordern. Setzen Sie ihm eine Nachfrist und weisen Sie - nach Rücksprache mit einem AK-Rechtsexperten - auch darauf hin, dass Sie ansonsten den Rechtsweg beschreiten.
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Was kann ich tun, wenn ich das Zeugnis verloren habe?
In dem Fall oder wenn das Zeugnis unansehnlich geworden ist, können Sie ein Duplikat anfordern. Zur Ausstellung ist der Dienstgeber im Regelfall verpflichtet. Berücksichtigen Sie aber, dass die Ausstellung faktisch unmöglich werden kann: etwa wenn das Unternehmen aufgelöst wurde, Ihr Arbeitgeber verstorben ist und keine Rechtsnachfolger bzw. Personalunterlagen mehr vorhanden sind.
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Wer trägt die Kosten für ein Dienstzeugnis?
Seit 1. Jänner 2002 ausgestellte Dienstzeugnisse sind gebührenfrei, das Picken der früher notwendigen 180-Schilling-Bundesstempelmarke ist Vergangenheit.

Es können daher im wesentlichen nur mehr Materialkosten anfallen. Sollten diese überhaupt verrechnet werden, so hat sie

  • für ein Endzeugnis sowie für eine Neuausstellung (wenn das erste nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen hat) der Arbeitgeber zu übernehmen,

  • für ein Zwischen- bzw. Interimszeugnis sowie für ein Duplikat (bei Verlust) der Arbeitnehmer.
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Wie lange rückwirkend kann ich ein Dienstzeugnis verlangen?
Den Anspruch auf ein Zeugnis kann man grundsätzlich 30 Jahre lang geltend machen. Umstritten ist, ob dieser Anspruch bereits früher verfallen kann, wenn sich die Verfallsklausel im Kollektivvertrag nicht ausdrücklich nur auf Geldansprüche bezieht.

AK-Tipp:
Ungeachtet dieser Verjährungs- bzw. Verfallsbestimmungen ist unbedingt anzuraten, die Ausstellung eines Dienstzeugnisses unverzüglich nach Beendigung zu verlangen.

Denn selbst wenn man rechtlich länger dazu Zeit hätte, ist nicht sichergestellt, ob ein Zeugnis überhaupt noch ausgestellt werden kann: etwa wenn das Unternehmen aufgelöst wurde, der Arbeitgeber verstorben ist und keine Rechtsnachfolger bzw. Personalunterlagen mehr vorhanden sind.
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