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FAQ zum Thema: "Bildungskonto"

 
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Kann ich auch bei Teilzeitbeschäftigung oder Arbeitslosigkeit das Bildungskonto in Anspruch nehmen?
Ich habe keine Ausbildung abgeschlossen, kann ich das Bildungskonto trotzdem in Anspruch nehmen?
Wie sieht’s mit der Förderung aus, wenn ich einen Kurs in einem anderen Bundesland oder im Ausland besuche?
Ich habe 2002 bereits eine Förderung erhalten. Kann ich nun neuerlich eine Förderung beantragen?
Gibt es auch eine Förderung für den Besuch des Fachhochschul-Vorbereitungslehrgangs?
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Beim Allgemeinen und Speziellen Bildungskonto sind die entsprechenden Förderanträge nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme (innerhalb von 3 Monaten) mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen. Die Förderungshöchstbeträge können in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal angesprochen werden.

Beim projektbezogenen Bildungskonto erfolgt die Antragstellung direkt durch den jeweiligen Projektträger (z.B. BFI, VHS etc.).
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Kann ich auch bei Teilzeitbeschäftigung oder Arbeitslosigkeit das Bildungskonto in Anspruch nehmen?
Ja. Das Bildungskonto kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in einem aufrechten Dienstverhältnis (ab geringfügiger Beschäftigung) stehen oder Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen, sofern die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.
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Ich habe keine Ausbildung abgeschlossen, kann ich das Bildungskonto trotzdem in Anspruch nehmen?
Ja. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung können als Förderung sogar 80 Prozent der selber bezahlten Kurskosten, maximal aber 1.250,-- Euro (Allgemeines Bildungskonto) oder 2.090,-- Euro (spezielles Bildungskonto) erhalten.
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Wie sieht’s mit der Förderung aus, wenn ich einen Kurs in einem anderen Bundesland oder im Ausland besuche?
Kursbesuche in anderen Bundesländern und im Ausland können über das Bildungskonto des Landes OÖ gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Bildungseinrichtung über das oberösterreichische EB-Qualitätssiegel oder über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt.
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Ich habe 2002 bereits eine Förderung erhalten. Kann ich nun neuerlich eine Förderung beantragen?
Ja. Sie können in der laufenden Periode (07/2004 bis 12/2009) neuerlich eine Förderung im Rahmen des Bildungskontos in Anspruch nehmen.
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Gibt es auch eine Förderung für den Besuch des Fachhochschul-Vorbereitungslehrgangs?
Ja. Die Förderung beträgt pro Semester € 625,--, auch wenn für den Lehrgang selber keine Kosten anfallen.
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