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Seit 1. August keine begünstigte Mitversicherung kinderloser Lebengefährten/-innen mehr  

Kurz vor der Sommerpause hat die Regierungsmehrheit im Parlament die Situation unverheirateter Paare in der Krankenversicherung verschlechtert. Die Maßnahme der Regierung ist nicht nur eine unverständliche Diskriminierung von Familienformen, die der modernen Lebensrealität entsprechen, sondern die fahrlässige Schaffung des Risikos vieler Menschen, plötzlich ohne Krankenversicherung dazustehen.

"Welche jetzt mitversicherte Lebensgefährtin weiß schon, dass ein vorübergehender Gelegenheitsjob sie die Mitversicherung bei ihrem Lebensgefährten kostet. Die AK wird von einer künftigen Regierung die Rücknahme dieser diskriminierenden Unterscheidung zwischen Paaren mit und ohne Trauschein und zwischen älteren und jüngeren Paaren verlangen", sagen die Sozialversicherungs-Experten/-innen in der AK.

Nach Inkrafttreten der Regelung mit 1. August informiert die AK noch einmal über die neuen Regeln:

  • Die bisherige begünstigte Mitversicherung von Partner/-innen in der Krankenversicherung ist seit 1. August nur mehr für Paare mit Trauschein zugänglich.

  • Für am 31.7.2006 bereits mitversicherte Lebensgefährten/-innen ändert sich nichts, "solange sich der massgebliche Sachverhalt nicht ändert". Das heißt aber: Wird die Lebensgemeinschaft unterbrochen oder geht der/die mitversicherte Lebensgefährt/-in auch nur vorübergehend arbeiten und ist selbst krankenversichert, geht die begünstigte Mitversicherung für immer verloren. Spätestens ab 1.1.2010 endet die begünstigte Mitversicherung ohne Vorwarnung für alle jetzt mitversicherten Lebensgefährtein/-innen, die am 31.7.2006 noch nicht 27 Jahre alt waren.

  • Nichts ändert sich an der beitragsfreien Mitversicherung von EhepartnerInnen und Lebensgefährten/-innen, wenn die mitversicherte Person aktuell ein Kind erzieht oder früher mindestens vier Jahre lang erzogen hat.

Jene Menschen, die seit 1. August neue Lebensgemeinschaften eingehen und die Voraussetzung der Kindererziehung nicht erfüllen, müssen sich bewusst sein, dass sie selbst für ihre Krankenversicherung sorgen müssen. Die Selbstversicherung in der Krankenversicherung kostet monatlich 312,13 Euro. Lebensgefährten/-innen, die ganz oder überwiegend vom Unterhalt ihrer Partner/-innen leben, sollen unbedingt einen Antrag auf Herabsetzung dieses Beitrages (auf maximal 78,03 Euro) stellen.


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